Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 13.00-14.00 Uhr.
Telefon: 030 23 49 37 87
In einer ersten diagnostischen Sprechstunde klären wir mit Ihnen, welcher Therapieansatz für Sie aufgrund Ihrer aktuellen Beschwerden sinnvoll ist. Abhängig von der ersten klinischen Einschätzung (Indikation) und unseren freien Kapazitäten machen wir Ihnen entweder ein Behandlungsangebot bei uns in der Praxis oder wir verweisen Sie an andere Stellen weiter.
Als kassenärztliche Praxis werden alle Behandlungsangebote wie Diagnostik, Erstgespräche, psychotherapeutische Sitzungen im Einzel- und Gruppensetting, sowie ADHS-Psychoedukationsgruppen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Das Erstgespräch, das im Rahmen der probatorischen Sitzungen stattfindet, kann mit den meisten privaten Krankenkassen antragsfrei abgerechnet werden, sofern Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung vereinbart haben. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen erst nach Antragstellung übernommen. Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von Ihrem Tarif ab, den Sie mit Ihrem Versicherungsträger vereinbart haben. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Als Selbstzahler:in kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen werden nach GOP (870) berechnet (3,5-facher Stundensatz). Es besteht die Möglichkeit, Kosten für eine Psychotherapie als außergewöhnliche Aufwendung unter »sonstige Gesundheitsausgaben« im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend zu machen.
wird als Privatleistung nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine Sitzung von 90 Minuten betragen 220 €.